Steuerberaterin Verena Ede, Auf dem Büchel 15, 53347 Alfter
Steuerberaterin Verena Ede, Auf dem Büchel 15, 53347 Alfter
Steuerberaterin Verena Ede
Steuerberaterin Verena Ede
Der Sprung in die berufliche Selbständigkeit: Ein weit reichender Schritt, der Mut erfordert, Entschlossenheit, ein konkretes Geschäftsmodell, aber auch vielfaches Wissen um Wirtschaftsplanung, Regeln des Steuerrechts, der Sozialversicherung, der Fördermöglichkeiten und und und...

Gerade jetzt ist es wichtig, durch eine kompetente Beraterin unterstützt zu werden, die komplizierte Sachverhalte verständlich und ohne Fach-Chinesisch erläutern kann.

Gleich, in welcher Branche Sie sich selbständig machen wollen, ob mit Dienstleistungen oder Gewerbe – jeder Existenzgründer wird mit denselben Grundfragen konfrontiert:

* Wie erstelle ich einen Business-Plan?
* Welche Förderprogramme kann ich in Anspruch nehmen?
* Welche Unterlagen benötigt die Bank bei Kreditanträgen?
* Welche steuerlichen Belastungen muss ich erwarten?
* Welche Unterlagen benötigt die Bundesagentur für Arbeit?
* Welche Beratungs- und Coachingzuschüsse kommen für mich in Frage?

Ich prüfe Ihr Konzept auf Realisierbarkeit, treffe Aussagen zu den geschäftlichen Erfolgsaussichten und überlege mit Ihnen unter betriebswirtschaftlichen sowie Steuer- und Haftungsfragen die optimale Rechtsform.

Ich unterstütze Sie darüber hinaus bei Betriebsprüfungen und vertrete Ihre Interessen gegenüber Behörden wie Finanzverwaltungen, Sozialversicherungsträgern und auch gegenüber Banken.

Ich helfe Ihnen bei Ihren Entscheidungen – am Anfang und auch später!

Freiberufler:

Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer. Darüber hinaus müssen sie keine Bilanz erstellen.

Aber wer gehört alles zu dieser Berufsgruppe? Erste Voraussetzung ist, dass Sie nicht in einem Angestelltenverhältnis stehen, sondern Ihren Beruf in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausüben. Ist dies der Fall und Sie werden als mit Ihrem Beruf im Einkommensteuergesetz (§ 18 Abs. Nr. 1 EStG) ausdrücklich genannt, so braucht keine weitere Prüfung stattzufinden. Dann sind Sie nach dem Gesetz freiberuflich tätig.

Aber: Das Einkommensteuergesetz verweist auch auf die den genannten Freien Berufen ähnlichen Berufe hin. Und hier gibt es immer wieder Streitigkeiten über die Einstufung. Eine frühzeitige Klärung ist deshalb gerade bei Existenzgründern unerlässlich, um sich späteren Ärger zu ersparen. Hier kann ich, schon in der Gründungsphase, meine fachliche Kompetenz zu Ihrer Entlastung einbringen.
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Autor: Verena Ede